Das Personal ist zwar kompetent in Bezug auf die erlernte Tätigkeit, aber ich habe Zweifel, dass es eine entsprechende Qualifikation im medizinischen und rechtlichen Bereich besitzt und von daher auch nicht befugt ist, Kunden zurechtzuweisen. Ich bin nicht damit einverstanden, meinen Personalausweis vorzuzeigen.sind Ihre Mitarbeiter Polizisten so darf ich als Kunde nicht beleidigt werden. Nein! Ich möchte wissen, ob sie eine berechtigte Person im Sinne des Gesetzes sind, und ob die Anforderung des Personalausweises auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Sind Ihre Ärzte angestellt? Wenn ja, könnte es sich um eine strafrechtliche Angelegenheit handeln.
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