Was soll das bedeuten? Durch die Quittungspflicht und Anforderung eines Kassenbons erhält man nur eine Kopie der Rechnung. Eine Verkleinerung der Produkte geht mit einer Erhöhung der Preise einher. Die Belegpflicht und Steuerehrlichkeit werden beim Finanzamt sichergestellt. Es wurde mir bestätigt, dass bei dieser Vorgehensweise am Abend noch Korrekturen durch Eingriffe bei den bar registrierten Produkten durchgeführt werden können.
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