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Harald Koch Rechtsanwalt

Address: Am Markt 31, 33803 Steinhagen
Telefonnummer: 05204 7977
Bewertungen: 2
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Bewertungen (2)


Pansir

In diesem Stadium kann ich nur die Qualität der Notariate beurteilen. Der notarielle Kaufvertrag ist als solcher Standard und nicht einzigartig, aber im Wesentlichen für beide Seiten gut geregelt. Der Notar wirkt souverän und unterstützend. Leider ist die Kommunikation mit dem Notariat über die neuen Medien unterdurchschnittlich. (Emails werden überhaupt nicht beantwortet) Die Büroleiterin hat nach eigener Aussage seit 20 Jahren immer alles richtig und genau so gemacht. Deshalb ist es auch heute noch richtig. Dies ist ein Zitat. Nachdem der Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises informiert wurde, wird der Verkäufer der Immobilie nicht informiert. Gegebenenfalls wird ein Empfangsbeleg aufbewahrt. Das Notariat hat kein Einschreiben mit Rückschein verschickt und sah sich nicht in der Lage, einen 350 m langen Botengang zum Käufer zu machen, um den Eintritt der Kaufpreisfälligkeit zu dokumentieren. Zitat des Büroleiters: "Ich bin nicht die Post." Die Verzögerung des Termins war darauf zurückzuführen, dass der Käufer wahrscheinlich einige Tage später beim Notar sein würde und die Mitteilung über die Kaufpreisfälligkeit erhielt. Der Käufer ist dafür verantwortlich, den Preis des Objekts zu zahlen, wenn er es nicht zu hoch finanziert hat. Es wäre besser, wenn der Käufer sich beschwert. Für das Notariat ist es wichtig zu wissen, dass der Käufer es sofort informieren sollte, wenn der fällige Kaufpreis eintrifft. Wir, die Verkäuferseite, gingen davon aus, dass die Fälligkeitsmitteilung vom 16.01.2019 auf den 17. Januar plus 10 Tage datiert war und das Geld innerhalb dieser Frist hätte eintreffen müssen. Der Fälligkeitstermin wurde auf den 04. Februar verschoben, weil die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung am 24.01.19 beim Notariat abgeholt wurde. Der Büroleiterin war das egal. Sie ist seit 20 Jahren in diesem Beruf tätig. Es spielt keine Rolle, wann der Kaufpreisbescheid verschickt wurde. Hauptsache, die 10-Tage-Frist gilt von da an. Das ist schwierig, wenn Sie die Frist nicht kennen und kein E-Mail-Dokument erhalten haben, das darauf hindeutet, dass der Kaufpreisfälligkeitstermin per Post verschickt wurde. Dies kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass das Dokument bis zum nächsten Tag an den Käufer hätte geschickt werden müssen. Dies ist auch bei unserem Bundesgerichtshof der Fall. Trotz schriftlicher Anfrage hat sich der Notar zu diesem Vorfall nicht geäußert. Dieser Bericht wurde von einem Rechtsanwalt verfasst und vertritt die Seite des Verkäufers. In diesem Beitrag werden u.a. die wichtigen Aspekte eines notariellen Kaufvertrages und dessen Abwicklung beleuchtet.
Luis

In diesem Stadium kann ich nur die Qualität der Notariate beurteilen. Der Notar wirkt souverän und unterstützend. Nachdem der Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises informiert wurde, Gegebenenfalls wird ein Empfangsbeleg aufbewahrt. Das Notariat hat kein Einschreiben mit Rückschein verschickt und sah sich nicht in der Lage, einen 350 m langen Botengang zum Käufer zu machen. Die Verzögerung des Termins war darauf zurückzuführen, dass der Käufer wahrscheinlich einige Tage später beim Notar sein würde. Für das Notariat ist es wichtig zu wissen, dass der Käufer es sofort informieren sollte, wenn der fällige Kaufpreis eintrifft. Wir, die Verkäuferseite, gingen davon aus, dass die Fälligkeitsmitteilung vom 16.01.2019 auf den 17. Januar plus 10 Tage datiert war und das Geld innerhalb dieser Frist hätte eintreffen müssen. Der Büroleiterin war das egal. Sie ist seit 20 Jahren in diesem Beruf tätig. Es spielt keine Rolle, wann der Kaufpreisbescheid verschickt wurde. Dies kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass das Dokument bis zum nächsten Tag an den Käufer hätte geschickt werden müssen. Trotz schriftlicher Anfrage hat sich der Notar zu diesem Vorfall nicht geäußert. Dieser Bericht wurde von einem Rechtsanwalt verfasst und vertritt die Seite des Verkäufers.

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