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Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M.

Address: Rüppurrer Str. 33, 76137 Karlsruhe
Telefonnummer: 0721 96146070
Bewertungen: 2
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Montag 08:00–20:00
Dienstag 08:00–18:00
Mittwoch 09:00–12:00
Donnerstag Geschlossen
Freitag 08:00–19:00
Samstag 08:00–19:00
Sonntag 08:00–20:00

Bewertungen (2)


Karena Outen

Der Anwalt war eine große Hilfe. Er war positiv und hatte sich bemüht, uns ein gutes Gefühl zu geben. Unser gutes Gefühl änderte sich schlagartig. Wir waren nicht in der Lage, eine Diskrepanz zu begreifen, die begann und unsere Nerven strapazierte. Wir verstanden die Welt nicht mehr, denn wir waren mit unserem Rechtsstreit bereits fertig. Wir erkannten, dass es nicht auf unseren Erfolg ankam. Wir einigten uns mit der Gegenseite auf einen Vergleich, mussten aber wegen der Anwaltskosten die Höhe unserer Schadensersatzforderung um 20 % kürzen. Der Schadensersatzanspruch der Gegenseite wird übernommen, weil die Anwaltskosten mehr als 25 % betragen. Dies führte zu einer Kürzung unserer Forderung, da die Gegenseite eine Obergrenze für die Höhe der Entschädigung hatte. Der Vergleich wäre im besten Interesse des Geschädigten möglich gewesen, wenn wir versichert wären und Rechtsschutz hätten. Jede Seite zahlt die Hälfte ihrer Anwaltskosten, wenn es zu einem Vergleich kommt. Es wäre ideal gewesen, wenn Anwälte verpflichtet gewesen wären, den Grundsatz des "sichersten Weges" zu befolgen.
Cristina Revell

Der Anwalt war eine große Hilfe, positiv und hatte sich bemüht, uns ein gutes Gefühl zu geben. Wir verstanden die Welt nicht mehr. Es wäre ideal gewesen, wenn Anwälte verpflichtet gewesen wären, den Grundsatz des sichersten Weges zu befolgen. Eine Diskrepanz begann und strapazierte unsere Nerven. Wir einigten uns mit der Gegenseite auf einen Vergleich, mussten aber wegen der Anwaltskosten die Höhe unserer Schadensersatzforderung um 20 % kürzen. Der Schadensersatzanspruch der Gegenseite wird übernommen. Dies führte zu einer Kürzung unserer Forderung, da die Gegenseite eine Obergrenze für die Höhe der Entschädigung hatte. Der Vergleich wäre im besten Interesse des Geschädigten möglich gewesen, wenn wir versichert wären und Rechtsschutz hätten. Jede Seite zahlt die Hälfte ihrer Anwaltskosten, wenn es zu einem Vergleich kommt.

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