Gericht in Lüneburg
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Bewertungen
Bewertung: Beim OVG handelt es sich vermutlich auch nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, - wer eine Pandemie erfolgreich bekämpfen will, muss belehrbar und sich dem Neuen Stand anschließen, und nicht die Neuerungen durch alte Gesetze in Frage stellen. Da ist Sachverstand und Vertrauen in die Demokratie gefragt. Eine Shisha Bar oder ein Tanzlokal / Disco - sind natürlich aufgrund des Verhaltens der Menschheit, immer ein Risiko in der Pandemie - auch mit 3 G ( genese... mehr dazu