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Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) Bewertungen

Bewertung: Nachtrag: Dieses Amt ist irre geleitet ohne Gleichen. Ein Physiotherapeut hat laut LfP keinen Anspruch darauf, in den eigenen FAQs der stmgp Bayern werden jedoch ergos, Physios, Masseure und lauter andere Berufe als berechtigt aufgeführt. Ich muss nicht erwähnen, dass diese Berufe ebenfalls einen erheblichen Anteil an der Genesung des Patienten haben. Natürlich muss man jetzt Widerspruch beim Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen, weil selber noch mal die Mühe machen geht überhaupt nicht. Verb... mehr dazu

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