Wenn Strafanzeigen keine Unterschriften der Anzeigenden enthalten und die Heidenheimer Polizei Zeugenvernehmungen behauptet, ohne dass es Vernehmungsprotokolle gibt, merkt das Gericht nicht, dass es von der Heidenheimer Polizei nur veräppelt wird. Die Korrektheit der Ermittlungsakten wird vom Landgericht unterstellt. Straftatbestände und Zeugenaussagen werden bei der Polizei erfunden. Sie hat nicht die Kompetenz, Ermittlungsakten zu beurteilen. Es gibt dort nicht viel richterlichen Sachverstand. Die Art und Weise, wie die Richter ernannt werden, ist nicht nachvollziehbar. Frau Schulz ist eine Einzelrichterin. Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten mit dem Landgericht Ellwangen zusammen. Nicht jeder Richter will ernst genommen werden. Die Ermittlungsakten werden von der Staatsanwaltschaft an das Landgericht gegeben.
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