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Bäckerei Gabriel GmbH

Address: Hohe Str. 31, 35745 Herborn
Telefonnummer: 02772 62831
Bewertungen: 2
Gesamtbewertung: Schlecht
Ausgezeichnet
0
Gut
0
Durchschnitt
0
Schlecht
0
Schrecklich
2
Montag 06:00–12:30
Dienstag 06:00–12:30
Mittwoch 06:00–12:30
Donnerstag 06:00–12:30
Freitag 06:00–12:30
Samstag Geschlossen
Sonntag 06:00–12:30

Bewertungen (2)


Babcock Udy

Fangen wir mit den Öffnungszeiten an. Diese Zeiten sind nicht zeitgemäß und daher nicht kundenorientiert. Montags gibt es keinen Kuchen, und sonntags steht man vor verschlossenen Türen. Einige Nachmittage sind geschlossen, und die langen Mittagspausen sind für die Kunden nicht angenehm. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Personal in Bäckereien unhöflich und mürrisch ist. Ich habe oft gesehen, dass Backwaren mit bloßen Fingern angefasst wurden. Lassen wir uns von all dem nicht ablenken und konzentrieren wir uns auf das eigentliche Problem. Ich möchte über einen Vorfall berichten, der sich letztes Jahr ereignet hat. Es war ein sehr bizarrer Vorfall. Ich werde sie nicht vergessen. Ein Freund hat vor ein paar Jahren bei einer Tombola gewonnen. Es war ein Gutschein von der Bäckerei Gabriel im Wert von 20 EUR. Sie behielt den Gutschein und fand ihn zufällig wieder. Sie schenkte ihn uns, weil sie keine Verwendung mehr für ihn hatte. Wir freuten uns darüber, aber es war nicht von langer Dauer. Die Angestellte, die uns den Gutschein im Laden überreichte, schien verärgert und holte gleichzeitig Frau Gabriel, die Chefin. Die Mitarbeiterin kam und schaute sich den Gutschein mit einem finsteren Blick an. Sie sagte dann, dass der Gutschein kein Datum und keine Unterschrift habe und deshalb ungültig sei. Ich klärte sie über die Rechtslage auf und wies darauf hin, dass der Gutschein eindeutig von der Bäckerei Gabriel ausgestellt wurde. Immerhin hat er einen Stempel des Unternehmens. Auch sie war sehr pampig und unfreundlich. Sie zog den Betrag für die Brötchen vom Gutschein ab und dann ging ich. Wir kehrten ein paar Tage später in den Laden zurück, und es gab fast die gleiche Aufregung. Frau Gabriel hatte uns eine Frist für die Einlösung des Restbetrages gesetzt. Sie hat das wieder auf den Gutschein gestempelt und unterschrieben. Dies ist ein sehr wichtiges Detail. Es waren nur noch 9,85 Euro auf dem Gutschein. Als wir in den Laden zurückkehrten, um ihn einzulösen, weigerte sich Frau Gabriel, ihn einzulösen, und schickte ihn weg. Es wurde wieder behauptet, der Gutschein könne gefälscht sein usw. Diesmal war der Tonfall unangemessen. Er war keine 20 EUR wert. Es ist eindeutig effizienter, dieser Bäckerei und dem Besitzer, der eine sehr üppige Person ist, durch eine Bewertung die Quittung zu geben und dort in Zukunft kein Geld mehr auszugeben. Gabriel muss als Unternehmerin entscheiden, ob es klug ist, einen vom Unternehmen ausgestellten und für einen wohltätigen Zweck gespendeten Gutschein einzulösen oder stur und pampig die Einlösung zu verweigern und damit dauerhaft Kunden zu verlieren. Dies kann sehr schnell zu größeren und kostspieligen Verlusten führen. Aber jeder ist frei zu wählen, was er will. Wir haben eine freundliche Bäckerei gefunden, die im letzten Jahr viel Geld für uns eingenommen hat. Sie sind sehr kundenorientiert, höflich und freundlich. Man kann dort auch sonntags Brot und Kuchen kaufen. Es schmeckt auch sehr gut.
Fabio

Fangen wir mit den Öffnungszeiten an. Diese Zeiten sind nicht zeitgemäß. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Personal in Bäckereien unhöflich und mürrisch ist. Ich möchte über einen Vorfall berichten, der sich letztes Jahr ereignet hat. Es war ein sehr bizarrer Vorfall. Ein Freund hat vor ein paar Jahren bei einer Tombola gewonnen. Sie schenkte ihn uns, weil sie keine Verwendung mehr für ihn hatte. Die Angestellte, die uns den Gutschein im Laden überreichte, schien verärgert und holte gleichzeitig Frau Gabriel, die Chefin. Immerhin hat er einen Stempel des Unternehmens. Frau Gabriel hatte uns eine Frist für die Einlösung des Restbetrages gesetzt. Dies ist ein sehr wichtiges Detail. Als wir in den Laden zurückkehrten, um ihn einzulösen, weigerte sich Frau Gabriel, ihn einzulösen, und schickte ihn weg. Diesmal war der Tonfall unangemessen. Gabriel muss als Unternehmerin entscheiden, ob es klug ist, einen vom Unternehmen ausgestellten und für einen wohltätigen Zweck gespendeten Gutschein einzulösen oder stur und pampig die Einlösung zu verweigern und damit dauerhaft Kunden zu verlieren. Aber jeder ist frei zu wählen, was er will. Wir haben eine freundliche Bäckerei gefunden, die im letzten Jahr viel Geld für uns eingenommen hat. Man kann dort auch sonntags Brot und Kuchen kaufen. Es schmeckt auch sehr gut.

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